Zitat:
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Zitat von berndy
Nur wenn was passiert, tritt automatisch § 3 Abs. 1 StVO in Kraft: Nur so schnell fahren, dass du dein Fahrzeug ständig unter Kontrolle hast, also angepasste Geschwindigkeit oder relative Höchstgeschwindigkeit je nachdem wie man es nennen will.
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Und das ist doch der Knackpunkt an der ganzen Diskussion:
Erhältliche Winterreifen hin oder her: bei Schnee sicher Motorradfahren ist ehrlicherweise nicht möglich.