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Alt 13.11.2006, 22:52:37   #31
berndy
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In D haben wir eine Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge (gilt nur für die Haftpflicht).

Sinn und Zweck dieser Bestimmung, ist auch gesetzlich im Pflichtversicherungsgesetz festgeschrieben, ist, dass der am Unfall nicht schuldige Unfallbeteiligte seinen Schaden ersetzt bekommt.

Voraussetzung ist hierbei, dass ein gültiger Versicherungsvertrag beim Unfallgegner (der den Unfall verursacht hat) besteht. Der besteht i.d.R. bereits schon, wenn die Versicherungsdoppelkarte ausgehändigt wird (Versicherungsdoppelkarte = Deckungszusage).

Es gibt zwar dann auch noch Rücktrittsrechte bei der Versicherung, z.B. wenn man die Prämie nicht bezahlt, zuerst muss die Versicherung jedoch den Schaden des Unschuldigen zahlen.

Der Versicherungsvertrag bleibt auch bestehen, wenn am Fahrzeug technische Veränderungen vorgenommen werden die das Versicherungsrisiko erhöhen, z.B. Entfernen der Drossel u.a. Das fällt unter den Begriff Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer.

Der Unfallgegner bekommt sein Geld auf jeden Fall.

Was dann aber passieren kann ist, dass die Versicherung sich bei dem Versicherungsnehmer schadlos hält, d.h. ihn in Regress nimmt. Oder bei Kasko-Schäden diese nicht begleicht.

Darüber hinaus hat die Versicherung, wie auch der Versicherungsnehmer bei jedem Schadensfall die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen.

Wenn man es sich mit seiner Versicherung einmal verscherzt hat, wird die einem kündigen.

Ob man dann aber eine Versicherung zu den selben Konditionen findet, wird sich dann zeigen.

Übrigens geben die Versicherungen auch Informationen untereinander weiter, ähnlich der Schufa. Die wollen/müssen ja auch die anständigen Versicherungsnehmer und sich selbst vor den schwarzen Schafen schützen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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