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Alt 25.11.2006, 18:45:01   #19
berndy
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Normale Ordnungswidrigkeiten, wie laute Musik machen, konnten schon immer mit bis zu 1000 €, sofern im Gesetz nichts anderes steht, belegt werden. Manche Ordnungswidrigkeiten konnten auch schon vorher mit 5000 € belegt werden.

Das wird je nach Schwere des Falles, Wiederholungstat usw. angesetzt.

Falls ihr es noch nicht wusstet, auch normale Verkehrsordnungswidrigkeiten sind nicht unbedingt an den im Bußgeldtatbestand festgeschriebenen Satz gebunden. Man kann ermäßigen oder erhöhen. Bei nachgewiesenem Vorsatz, wie z.B. Ich fahr immer ohne Gurt, was schert mich der Helm, ich fahr schon seit 20 Jahren die gesperrte Straße, kostets das Doppelte. Wenn einer ein armes Schwein ist, reichts, wenn man ihm die Hälfte nimmt.

Edit:

Die Strafen für Straftaten, z.B. Trunkenheit im Verkehr, Verkehrsgefährdung, legt das Gericht nach schwere der Tat fest. Das wird in Tagessätzen ausgedrückt. 1 Tagessatz = 1/30 des Nettoeinkommens abzüglich dessen, was einem zum Leben bleiben muss, deshalb zahlt der eine nur 250 €, der andere 5000 €. Ich selbst hab schon erlebt, dass ein Zahnarzt 12000 DM wegen einer folgenlosen Trunkenheitsfahrt gezahlt hat, war aber nicht die erste von ihm.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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