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Alt 26.08.2003, 22:27:57   #2
akki
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also ich habe kein Tüv-Gutachten für die Entdrosselung gebraucht,habe den beim tüv einfach gesagt,das ich bei meiner maschine die drossel raus genommen habe und die sollen mir das eintragen.Haben die auch so gemacht ohne probleme.Im schein haben die dann eigetragen: leistungs änderung durch rück rüstung.
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