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Zitat von Kay73
In dem Fall dürftest Du recht haben, wenn der Autofahrer vor Dir rübergezogen hat und Du somit gar keine Chance hattest, einen größeren Sicherheitsabstand zu halten. Aber ob der Zeuge das gesehen hat?
Kay
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na ja, auch hier ist es nicht so einfach zu sagen, dass er recht haben dürfte
wichtig ist immer noch, wie viel abstand er zu seinem vordermann hatte, und auch, ob es für den vordermann erkennbar gewesen ist, dass sein hintermann links rübergezogen ist... oder ob sie vielleicht nicht mehr oder weniger gleichzeitig die spur gewechselt haben. er schreibt selbst, er habe aus schock die spur gewechselt, somit "hätte er auch damit rechnen können, bzw sogar davon ausgehen können, dass sein vordermann auch die spur wechselt"... und dann sind wir wieder bei dem abstand UND nicht zu vergessen, bei der unangepassten geschwindigkeit bei der witterung, die von ihm als "sehr nass und rutschig" bezeichnet wird....
ICH glaube kaum, dass er von einer Teilschuld davonkommen wird, wenn es darauf ankommt...