Na, die Begründung würdsch gern mal hören.
Das geht nur, wenn du denen dein Motorrad zum Zeitwert verkaufst, bzw. die das kaufen.
Wenn du auf Schadensersatz, sozusagen Wertausgleich bestehst, dann wird dir aber der Restwert abgezogen, können die dein Motorrad nicht verkaufen, ist ja noch deins.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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