Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 02.02.2007, 00:29:36   #10
gruenkai
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2005
Alter: 49
Beiträge: 263
Standard

Zitat:
Zitat von 3sc0rt
können wir bitte ernsthaft UND beim thema bleiben?
Wozu? Was willste denn noch wissen?

edit: Na, ich will mal nicht so sein
Zitat:
Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Bodenfreiheit
Mindestabstand Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3 StVZO, (§ 51a StVZO)
Können wir jetzt wieder über die Zündspulengepulste Variante sprechen?
gruenkai ist offline