Ich check das nicht. Erst kannste google nicht benutzen. Dann bekommste die Antwort hier im Forum, weil andere für dich google benutzen. Dann ist das Thema eigentlich erledigt, man hat noch ein bisschen Spaß, dann sagst Du, dass man beim (eigentlich erledigten) Thema bleiben soll. OK, benutzt man halt nochmal google und findet für dich die letzte fehlende Information.
Und Du liest dir das Zeugs nicht mal durch?
Was soll denn diese Frage:
Zitat:
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Zitat von 3sc0rt
da ich aber nur EINE anbringen will, gibts ja auch keinen mindestabstand, den ich einhalten müsste...richtig?
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Kurz mal das angesehen, was andere für dich ergoogelt haben, und schon spingt dir das ins Auge:
Zitat:
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Zitat von StVZO §51a
(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muß Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.
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Wie willste denn EINE Leuchte gleichzeitig im vorderen und hinteren Drittel anbringen?
Sowas macht mich sauer. Wenn Du was fragst, dann sieh dir die Antwort auch an und denk kurz mal drüber nach.
Kai