Zitat:
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Zitat von Goose
So mal für alle, er darf die Maschiene nicht einbehalten, damit macht er sich Starfbar und gehört angezeigt.
Wenn er die TÜV Plakette abkratzt würde ich die so einfach mitnehmen wenn du nix bezahlen musst, fahr halt selber zum TÜV und zahl die 50 Euros
Ach Fränzi, ich komme gerne mit wenn du die abholst, kann ja auch noch ein paar Freunde mitbringen.
Horst, magst du auch mitkommen?
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Vorsicht:Die Werkstatt hat ein Werkunternehmer-Pfandrecht an den beweglichen Sachen des Auftraggebers, sprich dem Motorrad.
Das kann man aber umgehen, indem man die Rechnung
"Unter Vorbehalt" bezahlt.
Eventuell, wenn sich die Werkstatt darauf einlässt, und es nur um einzelene Posten geht, wäre es auch denkbar, dass man einen Teilbetrag begleicht und sich über den Rest später einigt.
http://www.juracafe.de/cgi-bin/forum...mes;read=20238