@ Goose Weswegen sollte er sich denn strafbar machen?
Diebstahl scheidet aus, da sich die Sache bereits in seinem Besitz und er sich die Sache nicht rechtswidrig zueignen will.
Unterschlagung scheidet aus, da er sich die Sache nicht zueignen will.
Betrug scheidet aus, da er für die verlangte Summe eine Leistung erbracht hat, die vorher nicht eindeutig definiert wurde! Es geht hier um die Höhe der zu bezahlenden Summe, das ist reines Zivilrecht, auch wenn die Rechnung überteuert ist. Da würde sich doch jeder strafbar machen, der mehr Geld für die gleiche Reparatur verlangt, wie ein anderer. Außerdem hat die Werkstatt ja keinen Irrtum erregt oder unterhalten oder wahre Tatsachen unterdrückt, man sollte halt vorher genau abklären was es kostet.
Nötigung scheidet auch aus, weil es an dem Begriff "rechtswidrig" schon scheitert, er hat eben das Recht für seine Arbeit Geld zu verlangen und das Motorrad als Pfand einzubehalten, wenn nicht gezahlt wird.
Weitere Tatbestände fallen mir jetzt nicht ein.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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