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Alt 15.02.2007, 10:31:51   #36
berndy
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Vorsicht:Die Werkstatt hat ein Werkunternehmer-Pfandrecht an den beweglichen Sachen des Auftraggebers, sprich dem Motorrad.

Das kann man aber umgehen, indem man die Rechnung "Unter Vorbehalt" bezahlt.

Eventuell, wenn sich die Werkstatt darauf einlässt, und es nur um einzelne Posten geht, wäre es auch denkbar, dass man einen Teilbetrag begleicht und sich über den Rest später einigt.



Das hatte ich in meinem vorletzten Post geschrieben.

Edit: hier kann man auch nochmal nachlesen:

http://www.burkantat.com/Verkehrsrecht/index.htm
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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