Thema: Rechtsfrage
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Alt 27.02.2007, 23:37:30   #4
ricky2000
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Soweit ich weiß, muss der Händler die Versandgebühren bei Rückgabe beim Versandhandel erst ab einem Warenwert von 40€ übernehmen.
Ansonsten kann er es auf den Käufer abwälzen.

Edit: gnarf, richtig lesen.
Wenn es ne neue Bestellung ist (klingt ja so), dann wären vermutlich neue Versandgebühren fällig.
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