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Alt 02.03.2007, 18:26:11   #4
ricky2000
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Soweit ich weiß, erlauben die Versicherungen es nicht, mit den Kurzzeitkennzeichen ins Ausland zu fahren.
Ist aber vielleicht je nach Versicherung unterschiedlich. Könnte auch sein, dass ausländische Verkehrsbehörde deutsche Kurzzeitzulassungen nicht anerkennen: http://www.smart-forum.de/modules.php?o ... 2&forum=18

TÜV brauchste nicht, wenn ich mich richtig erinnere.

Vor Strafzetteln wegen Sicherheitsmängeln hilft das aber nicht

Edit: Laut dem hier gilt das doch in NL. Naja, ist halt keine echte Überführungsfahrt, aber sonst.
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