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Alt 07.03.2007, 13:38:10   #9
Eagle
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Zitat:
Zitat von King Madness
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Ist wohl eine Rechtliche Sache, weil niemand ein anderes Handy so einfach orten darf.
Genau so ist. Die Übermittlung der Standortdaten des Handys stellt eine Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme i.S.d. §§ 100, 100a, 100g StPO dar.

Die Übermittlung dieser Daten ist ohne Zustimmung des Handybesitzers nur auf richterlichen Beschluss hin zulässig, wenn der Handybesitzer / -nutzer Täter oder Teilnehmer einer Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere eine der in § 100a Satz 1 StPO genannten Straftaten, oder mittels einer Endeinrichtung i.S.d. § 3 Nr. 3 des Telekommunikationsgesetzes begangen Straftat ist.

Zitat:
Zitat von theGrinch
Mein Handy hat keine GPS, daher erledigt sich das für mich von selbst, sonst würde ich da sofort mitmachen.
Braucht dein Handy auch nicht. Die Daten können über den Netzbetreiber abgefragt werden.

Gruß Uwe
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