Zitat:
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Zitat von Fastbike
Meine war um 1 1/2 Jahre überzogen und angemeldet weil der Vorbesitzer nach nem Autounfall so lange in der Reha war. Hab mit der 1. HU dann nur 6 Monate bekommen und anschließend eine 2. gemacht, die dann 2 Jahre gilt.
Tim
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War die Kiste zum Zeitpunkt der HU noch vom Vorbesitzer angemeldet?
Falls nein,hat man dich schön übern Tisch gezogen.
http://www.tuev-nord.de/20617.asp?print=1
Zitat:
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig zur Hauptuntersuchung komme?
Wenn Sie den Termin zur HU verpassen, droht der Gesetzgeber mit Geldstrafen. Beim TÜV wird aber keine Strafe erhoben.
Falls bei einer Anmeldung des Fahrzeugs die Zulassungsstelle feststellt, dass die HU abgelaufen ist, bekommen Sie eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können. Der Termin für die nächste HU wird bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht zurückdatiert.
Aber: Ist das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet, gilt es als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Für eine neue Zulassung ist in diesem Fall keine HU sondern eine Vollabnahme erforderlich.
Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend ist oder eine Vollabnahme erforderlich ist.
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