Thema: B6 Umbau
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Alt 13.03.2007, 21:30:07   #57
Cherry
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Ich wollte dir grad was ausführliches dazu antworten, mußte dann aber nach ein wenig StVZO lesen feststellen, daß ich mich scheinbar geirrt habe. Interessant ist in der Hinsicht §36StVZO:

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§ 36 StVZO Bereifung und Laufflächen
[...]
(2a) An Kraftfahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhängern hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder - ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.
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So, und eigentlich wäre Satz 2 (entweder nur Diagonalreifen oder nur Radialreifen an Fahrzeugen < 3.5 Tonnen und mit mehr als 40 km/h Höchstgeschwindigkeit) für Motorräder zutreffend.
Allerdings wird genau das ganz unten wieder aufgehoben: Satz 2 gilt nicht für Krafträder, aber kurioserweise müssen sich deutlich schwächer motorisierte Fahrzeuge (Leichtkraftrad, Kleinkraftrad, Fahrrad mit Hilfsmotor) daran halten, die dürfen also tatsächlich keine Mischbereifung fahren. Gesetzgeberlogik at it's best.
Nach etwas weiter googlen ergab dann, daß des scheinbar relativ kürzlich (1996) geändert wurde. Hat sich scheinbar noch nicht überall rumgesprochen, weil man an vielen Stellen immer noch liest: "Mischbereifung Diagonal&Radial am Motorrad nicht erlaubt".

Interessant ist jetzt, das du vorne einen 110/70-17 eingetragen hast, was (nach meinem Wissen) strenggenommen ein Diagonalreifen sein muß. Ein radialer hieße dann 110/70R17 oder 110/70ZR17. Da würde mich durchaus mal interessieren, wenn du jetzt vorne einen Radialreifen fährst und mit der Eintragung in ne Kontrolle bei einem pingeligen Rennleiter gerätst.

Cherry
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GS91 98-01, 17-45 Mm / GS97 01-?, 10-55 Mm

Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart.
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