mal ne dumme frage .
ich hab hier noch nen rahmen mit eingetragenem b6 schwingenumbau .
wenn ich in dem jetzt wieder orginal schwinge fahren will , muss ich den b6 schwingenumbau austragen lassen ?
unter s.2 ist 130/70-17 62h
und unter anmerkungen unten im beschriftungsfeld . zu 2 : a.ge.: 160/60zr217 a.suzuki felge usw eingetragen.
währ blöd sowas auszutragen lassen zu müssen