Also ich würde behaupten, was im Schein steht zählt, den legst Du bei ner Verkehrskontrolle vor, der BRief liegt eh zuhause.
Wenns im Schein nicht drinsteht, dann ist die offiziell offen, was für Dich heisst Du darfst die nicht fahren. Kann natürlich sein, die ist gedrosselt, am besten nachschauen. Dazu musst Du die Drossel mit dem Leistungsgutachten passend zu Deiner Drosselmethode und zum Baujahr beim Tüv eingetragen werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die die Eintragung aus dem Brief einfach so in den Schein übernehmen...ich vermute der Tüv hat damals die Drosselung in den Brief gleich eingetragen und dem Vorbesitzer ein Gutachten mitgegeben, der hats aber nie in den Schein eintragen lassen, daher müsstest Du zumindest das Gutachten zu der Abnahme haben um das direkt auf der Zula zu ändern..
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