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Alt 02.04.2007, 11:48:07   #13
berndy
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Dürfen darf er schon, nur wird das Ergebnis nicht rechtswirksam anerkannt werden, es wäre aber schon einmal eine gute Art eine Verdacht zu begründen.

Aber das ist ganz einfach, bei einem Verdacht wird das Möp sichergestellt und dem Prüfer vorgestellt, der prüft das dann so wie das geprüft werden muss und wenns zu laut war, bezahlt der, dem das Möp ist. Im anderen Fall sinds Polizeikosten.

Ein kleiner Hinweis: Da wir das nur machen, wenn wir auch davon überzeugt sind, dass es zu laut ist, man hört das schon sehr deutlich, gibts auch selten Fälle in denen der Auspuff ordnungsgemäß war. Also 10 Dezibel mehr verdoppeln die Lautstärke, das hört man, glaub ich, schon.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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