Anmelden ohne TÜV ist nicht. Du bekommst eine Zulassug nur, wenn dein Fahrzeug den Bestimmungen entspricht, d.h. in diesem Fall eine gültige Hauptuntersuchung und neuerdings auch AU (ist aber beim TÜV mit dabei) hat.
Was geht: vorläufig anmelden, gibts einen Vorführschein (kein Kurzzeitkennzeichen!), mit dem du dann auf dem kürzesten Weg zum TÜV und wieder nach Hause fahren kannst. Wenn du TÜV in der Werkstatt machen lässt, sprich das mit der Zulassungsstelle ab, dürft auch kein Problem sein.
Nachteil: Du musst bei der Zulassungsstelle zwei mal warten. Einmal für den Vorführschein und dann nochmal für die Zulassung.
Was meinst du mit stillgelegt? Endgültige Stilllegung oder vorübergehende?
Bei der endgültigen reicht eine Hauptuntersuchung nicht mehr, da brauchst du eine Vollabnahme nach § 21 StVZO. Bei der vorübergehenden verfällt der TÜV erst zum angegebenen Termin. Also wenn du vor der Abmeldung noch TÜV bis z.B. 08.07 hattest und es jetzt zulassen willst, hast du immernoch TÜV bis 08.07, sofern nicht mehr als 18 Monate seit Stilllegung vergangen sind.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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