@berndy
aus eigener Erfahrung klappt das mit dem Vorführschein nur eingeschränkt, da es im Ermessen der Zulassungsstelle liegt.
Ich hatte es hier gerade in Berlin, die Zulassungsstelle sagte das klappt nur wenn das Fahrzeug vorher in Berlin oder einem angrenzendem Zulassungsbezirk angemeldet war. Also musste ich doch zum Kurzzeitkennzeichen greifen.
Ich weis natürlich nicht wie es woanders funktioniert, aber in der Hauptstadt nur eingeschränkt.
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