tja... nur hilft mir das auch nix!!!
Darf nur 5db lauter als das eingetragene Standgeräusch sein...
Was ich nicht verstehe ist...
lt. diesem Schreiben wird das Standgeräusch bei halber Nenn-Drehzahl gemessen...
http://www.redheat.de/Exup/stand.htm
Und drunter steht:
Zitat:
Die Polizei darf vor Ort nur das Standgeräusch prüfen. Das geht wie bei der Homologation, mit einem
Schalldruckpegelmesser auf Höhe der Auspuffmündung (im Winkel 45 Grad zur Längsachse und 0,5
Meter Abstand) vor sich, und zwar auf einer ausreichend freien Fläche. Das gemessene Standgeräusch
darf den im Fahrzeugschein angegebenen Wert um maximal fünf Dezibel überschreiten.
|
Heißt das das die Polizei nur das Standgeräusch misst ohne halbe Nenn-Drehzahl... Wenn ja, versteh ichs nicht!!!