Zitat:
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Zitat von Goose
Solange die Rohrdurchmesser sich nicht ändern ist die Führung des Abgasrohres nicht eintragungspflichtig.
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Das kann ich mir fast nicht Vorstellen, das heisst ja ich könnte 10mm nach dem Auslass vom Krümmer auf Auspuff gehen? z.b. Senkrecht nach unten und darf so rumfahren?
sorry doppelpost...