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Zitat von berndy
Wenn der TÜV deinen Eigenbau als Eigenbauauspuffanlage mit den entsprechenden Werten abgesegnet hat und du das Ding nachträglich nicht veränderst, warum sollte da jemand eine Geräuschmessung machen?
Wenn das im Fahrzeugbrief und dem Fahrzeugschein oder neuerdings Zulassungsbescheinigung A und B drin steht (amtlich eingetragen wurde!), ist das Bestandteil der Betriebserlaubnis für genau dieses Fahrzeug, also komplett legal, egal wie laut es dann ist, sofern nach der TÜV-Abnahme keine Veräderungen mehr vorgenommen wurde!
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Genau das ist ja das Ding...
Wenn ich das mit den Scheiben machen würde, dann kommen die nach dem TÜV wieder raus...
Aber ich denke das mit dem DB-Killer hört sich gut an!!!
marcel