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Zitat von fiatfahrer
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Zitat von In Flames
nicht ganz richtig. Unterbodenbeleuchtung bei Autos ist an sich auch nicht verboten, nur wenn du sie im fahrenden Zustand einschaltest gibts mächtig Ärger.
Aber wenn das Auto am Parkplatz steht (Zündung aus) ist es nicht verboten. Und was heisst "entsprechend ihres eigentlichen Einsatzzwecks genutzt werden."?
Was ist denn eigentliche Einsatzzweck einer LED? zu leuchten würd ich mal sagen
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Gut´n abend,
will mich nun auch mal in diese diskution ein klinken.
Thema Unterboden beleuchtung:
es soll bzw es gibt nette Tüv menschen die sowas sogar eintragen.
vorrausetzung: sie ist so geschalten das sie nur bei ausgeschaltener zündung funkt und in verbindung mit den tür kontakten.
das gemeine ist dann dabei das es dann nicht mehr unterboden beleuchtung schimpft sondern einstiegsbeleuchtung 
nur mal zur info
gruß martin
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Von Foliatec gibt es Einstiegbeleuchtung (weiß) mit Gutachten, dann bekommt man auch kein Ärger mit der Polizei