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Alt 10.05.2007, 16:50:55   #25
berndy
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Der Polizeibeamte muss, wenn er in seinem Dienst von einer Straftat Kenntnis erlangt, die Straftat erforschen und alle unaufschiebbar notwendigen Maßnahmen treffen. Außerdienstlich ist das wieder etwas anderes. Man ist aber als Polizeibeamter da auch gut beraten Straftaten zumindest anzuzeigen, von denen man Kenntnis erlangt.

http://dejure.org/gesetze/StPO/163.html

Ansonsten macht er sich selber strafbar.

Es gibt immer wieder "Kollegen" die selbst das Risiko eingehen und nichts machen. Kommt das aber raus, gibts ganz schön auf die Mütze, strafrechtlich und disziplinarrechtlich und das tut ganz schön weh! Da kann man sich nicht rausreden oder auf fahrlässig machen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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