Bei Ordnungswidrigkeiten ist das kein großes Problem, da gilt das Oportunitätsprinzip. Und wo man Augen zudrücken kann, da drück ich auch mal beide zu.
Allerdings, wenn die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten von meinem Vorgesetzten angeordnet wird, ist das eine dienstliche Weisung, wenn ich die nicht befolge, stellt das ein Dienstvergehen dar und zieht disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich.
Polizisten können nicht so frei entscheiden, wie sich das viele vorstellen.
Wenn euer Chef was von euch verlangt, was in euerm Arbeitsvertrag steht, müsst ihr das auch machen, sonst gibts Mecker.
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsre ... ten_07.php
Nur bei Straftaten gilt der § 163 StPO.