http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_08.php
Interessant ist Punkt 2.2 a. 9. und 10.
Eingetragen werden müssen alle Klassen, die der Inhaber besitzt, auch die Klassen, die von anderen Klassen beinhaltet werden. Das steht unter 9.
Unter 10. steht, dass dann entweder das Datum der Erteilung der einzelnen Klasse oder, falls mehrere Klassen auf einmal erteilt wurden, das Datum im Feld 14 einzutragen und durch *) im Feld 10 darauf zu verweisen ist.
Also, es muss bei der erteilten Fahrerlaubnisklasse entweder der *) oder ein Datum stehen, sonst ist die Klasse nicht erteilt.
Bei allen, bei denen die Führerscheine nicht so sind, würde ich empfehlen bei ihrer Führerscheinstelle nachzuhaken, damit das berichtigt wird.
Die Fahrerlaubnisverordnung ist noch relativ neu, bei der Umstellung altes auf neues Recht schleichen sich gerne mal Fehler ein.