Wieso, ich weiß es ja, selbst wenn viele das gleiche (falsche) sagen, heißt es noch lange nicht, dass es richtig ist.
Ich hab doch den Link zur Fahrerlaubnisverordnung gegeben, wo ihr nachlesen könnt, da steht es drin, wie es sein soll, nicht wie es ist.
Jetzt nochmal:
Eine Klasse gilt als erteilt, wenn in dem entsprechenden Feld ein*) oder das Datum ist.
Werden mehrere Fahrerlaubnisklassen auf einmal erteilt, kann auch unter 14./10.) das Datum der Erteilung eingetragen werden, dann wird aber mit dem *) in der entsprechenden Rubrik (10) hinter dem Symbol der Fahrzeugart darauf verwiesen. (Üblicherweise bei bestandener Prüfung wird vom Prüfer das Datum handschriftlich eingetragen, das passt mir ehrlich gesagt auch überhaupt nicht, da kann man nämlich manipulieren und nach 3 Jahren kann man die Schrift nicht mehr lesen.)
Nicht erteilte Fahrerlaubnisse werden mit einem ------ entwertet.
Außerdem
müssen alle erteilten Fahrerlaubnisklassen eingetragen sein, auch die, die von anderen Fahrerlaubnisklassen inbegriffen sind. (Auch A kleines und/oder großes Motorrad!)
Daraus muss man schließen: Fahrerlaubnisklassen ohne *) oder Datum sind nicht erteilt.
Das ist ganz einfach: Nach den Buchstaben der Verordnung, sollte es so sein.
Das hab ich aber die ganze Zeit so geschrieben.
Da ich nicht sehen kann, was auf euren Kartenführerscheinen eingetragen ist, hab ich auch geschrieben, klärt das mit euren Führerscheinstellen ab.
Dass man nach Erteilung der Klasse A beschränkt zwei Jahre weiter rechnen soll und dann die Klasse A unbeschränkt annehmen darf, halte ich

nach den Buchstaben der Verordnung für nicht richtig. Richtig wäre meiner Meinung nach, dass dort das Datum steht, ab wann man offen fahren darf. Und genau das hab ich auf Führerscheinen schon gesehen und genau so ist es nach der Verordnung auch richtig.
Dass das Probleme mit der Eintragung der Daten gibt, ist mir auch klar, das hab ich aber nicht zu vertreten. Ich hab den neuen Führerschein auch nicht eingeführt oder entworfen.
Richtig wäre: Im Feld 14./10.) ist das Datum der bestandenen Prüfung für Klasse A und B. Im Feld 10. bei dem Auto und dem kleinen Motorrad *) und bei dem großen Motorrad das Datum, ab dem man offen fahren darf.
Fehlt beim großen Motorrad das Datum oder der *) ist die Klasse nach den Buchstaben der Verordnung und nach meiner Meinung nicht erteilt. Ansonsten bräuchte man da auch keine Trennung der Rubrik.
Was nützt euch der Kartenführerschein, wenn der italienische Beamte der Polizzia Stradale nicht erkennen kann, ob ihr das große Motorrad fahren dürft oder nicht?
Ich mach mich aber am Mittwoch oder Donnerstag, wenn ich wieder Dienst habe, bei unserer Führerscheinstelle schlau. Vll gibts ja eine Verwaltungsvorschrift, die nur die ausstellenden Behörden erhalten haben.
Meiner Meinung nach ist die neue Fahrerlaubnisverordnung wieder einmal ein typischer Schnellschuss unserer Regierung, bei dem man viele Sachen einfach nicht bedacht hat.
@explosion Die Vorschrift ist schon richtig formuliert, man liest sie oft nur falsch.