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Alt 18.05.2007, 12:55:22   #2
berndy
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Nach dem Entdrosseln musst du die GS dem TÜV vorführen, die Leistungssteigerung muss in den Fahrzeugbrief/Zulassungsbestätigung eingetragen werden. Danch musst du das auch bei der zulassungstelle melden, gibt eine neue Zulassungsbescheinigung.

Wenn du die Eintragung mit der HU/AU zusammenlegst, hast du zumindest mal Zeit und Weg gespart, ob das was an den Kosten ausmacht, weiß ich nicht, wäre aber möglich.

Außerdem solltest du das auch deiner Versicherung mitteilen. Die GS bleibt zwar in der gleichen Klasse, musst auch nicht mehr bezahlen, die Versicherungen wollen das aber trotzdem wissen.
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