Ja, da gibts eine Möglichkeit: Bei der Führerscheinstelle vorsprechen und das klären lassen.
Wie ich feststellen musste gibts da ziemlich viele Fehler und keiner weiß wie es richtig gemacht werden soll.
Ein Kollege hat heute was erzählt, das einem seiner Bekannten passiert sein soll. Ich weiß nicht obs stimmt.
Der hätte seinen alten Führerschein umschreiben lassen auf den Kartenführerschein. Als er den Führerschein ausgehändigt bekam, hat er vergessen zu kucken, ob auch alle Klassen eingetragen waren. Hat nicht mehr drauf geachtet, weiterhin alles so gefahren wie bisher. Dann wollte er sich ein Motorrad ausleihen, Probefahrt, der Händler hat ihm dann gesagt, dass das wohl nicht geht, da er keinen Motorradführerschein hat.
Also zur Führerscheinstelle. Die haben nur gemeint, Pech gehabt, länger als 1 Jahr bereits verstrichen, Fahrerlaubnis verfallen. Der vor das Verwaltungsgericht gezogen, die haben festgestellt, die Verwaltung hat Recht. Er musste dann Klasse A nochmals machen, auf seine Rechnung natürlich.
Aber das hat mir mein Kollege erzählt, ich war da nicht dabei, ich weiß auch nicht, ob das so stimmt.
Dieser Kollege hat auch erzählt, dass die Führerscheinstelle in dem Kreis, wo er wohnt, die Leute nach 2 Jahren anschreibt, dass die ihre neuen Führerscheine Klasse A unbeschränkt abholen sollen.
Also, man sollte sich da nicht in Sicherheit wiegen mit dem neuen Kartenführerschein.
Da gibt es für meinen Geschmack viel zu viele Fehler und Unstimmigkeiten.
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
|