Das ist bei uns etwas anders: Die Auspuffanlagen sind mit Nummerncode versehen, anhand der Tüv die Bauart erkennt. Wenn an einer KAT-Maschine eine KAT-lose Anlage montiert wird, muss zumindest um eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde angesucht werden - sonst gibts kein Pickerl. (Ob man eine Einzelgenehmigung dann überhaupt bekommt, hängt dann von den Grenzwerten ab...)
Deswegen genügt auch bei der Nachrüstanlage (z.b. Remus Revolution) die Nummer am Endtopf alleine NICHT, sondern es muss auch der Kollektor die Nummer für den Kat eingestanzt haben - und das kontrolliert der TÜV bei uns sehr wohl. Der TÜV selbst prüft zwar Grenzwerte und kann hinweisen, daß die sich ausserhalb der Toleranz befinden, kann aber deswegen nicht die Betriebserlaubnis einziehen oder das Pickerl verweigern, WENN das Fahrzeug sich technisch einwandfrei im Originalzustand (bzw. zugelassenem (!!!) Zusatzequipement) befindet....
|