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Zitat von r3wDy
Tut nix zur Sache, muss abe wohl drinnenstehen damit wieder alles Autofahrer denken der Rowdie hats verdient.... grml
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Also in Österreich ist das gesetzlich erlaubt, an stehenden Kolonnen vorbeizufahren.
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Zitat von Paragraph 12 Abs. 5 StVO
(5) Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, straßenengen,
schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen angehalten
werden, so dürfen die Lenker einspuriger, später ankommender
Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen
Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne
aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist
und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen
angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden.
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Ich schätze mal in Deutschland wird das nicht anders sein.