hmm..bis 3 gezählt und mal richtig drüber nachgedacht, und das hier wäre dir bestimmt auch ein-/aufgefallen:
Zitat:
Grundsätzlich gilt: Sofern Sicherheitsgurte vorhanden sind, sind diese auch von den Fahrzeuginsassen zu benutzen. Die Anschnallpflicht im Staßenverkehr wurde eingeführt, um volkswirtschaftliche Schäden durch Verletzungen und Schadensereignisse durch Verkehrsunfälle abzuwenden. Durch Verkehrsunfälle entstehen dem Arbeitgeber, den Versichertengemeinschaften und den Rettungsdiensten erhebliche Kosten. In Deutschland beträgt das Verwarnungsgeld einheitlich 30 EUR (Regelsatz).
In Deutschland braucht man sich bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit, beim Rückwärtsfahren und beim Haus-zu-Haus-Verkehr nicht anzuschnallen. Es gibt ferner Ausnahmen von der Anschnallpflicht, die auf Antrag unter Vorliegen medizinischer Indikationen vom Straßenverkehrsamt ausgestellt werden. Taxifahrer, die Fahrgäste an Bord haben, dürfen unangeschnallt bleiben. Sie müssen sich deshalb nicht anschnallen, damit sie bei möglichen Übergriffen von Fahrgästen schneller aus dem Fahrzeug fliehen können. Bei Leerfahrten müssen aber auch sie sich anschnallen.
Bei Nichtanschnallen wird kein oder nur ein Teil des sonst zustehenden Schmerzensgeldes von der Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. Jeder Fahrzeugführer ist daher im Sinne der Schadensminderungspflicht dafür verantwortlich, dass alle Insassen - vor allem Kinder - die Sicherheitsgurte angelegt haben (Streitfall nach Schadenseintritt).
In Flugzeugen der Fluggesellschaft Lufthansa und deren Regionalpartner besteht seit 2007 eine Gurtpflicht für die gesamte Zeit einer Flugreise und nicht nur bei Starts und Landungen. Ausnahme bleiben WC-Besuche an Bord.
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Deine Mami hat dich bestimmt auch gezwungen, dein Breichen aufzuessen und wennde mäklig warst, gabs entsprechend ärger.
Manchmal wissen andere eben doch, was besser für einen selbst ist