Nein, gibt noch nichts neues.
Ich habe das, so wie es sich gehört, auf dem Dienstweg losgeschickt.
Es wurde dann bei unserer zuständigen Führerscheinstelle nachgefragt, die gaben zur Auskunft, dass man nach Ablauf von 2 Jahren offen fahren darf.
Das war ja schon von vorneherein unstrittig und auch nicht die Antwort auf meine Frage.
Es geht ja eigentlich nur darum, wie es denn richtig im Führerschein eingetragen sein muss.
Wenn man davon ausginge, dass bei einer Kontrolle die Polizeibeamten einfach das Datum, ab dem offen gefahren werden darf, ausrechnen müssen, dann müsste selbst das irgenwo stehen, tuts aber nicht.
Daher kann das so nicht beabsichtigt gewesen sein. Außerdem würde eine Unterteilung der Führerscheinklasse A keinen Sinn machen. Das könnte man einfacher und unmissverständlicher ausdrücken.
Wenn es generell so sein soll, dann kann man das auch ohne Unterteilung ausrechnen. Wenn jemand mit 25 direkt die Klasse A offen erworben hat, kann mans auch am Geburtsdatum sehen. Oder man könnte das im Feld 14. 10.) entsprechend eintragen, wenn jemand mit 25 den beschränkten Klasse A erwirbt.
Man könnte auch im Feld 10.) neben dem großen Motorrad einfach den Vermerk: "+ 2 Jahre nach Erteilung" eintragen oder so was ähnliches.
Kurz gesagt, es scheint keiner so richtig zu wissen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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