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Alt 13.07.2007, 14:20:08   #18
majestic_morpheus
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Zitat:
Zitat von Seppel
Also ist es doch besser eine Maschine gedrosselt zu fahen und offen eingetragen zu haben als andersrum.
Nö, die Maschine muss in jeglicher Hinsicht mit den Daten der Betriebserlaubnis übereinstimmen. Eingriffe in die Motorleistung (welcher Art auch immer) sind abnahmepflichtig und der Versicherung sowie der Zulassungstelle zu melden. Tut man das nicht, erlischt die Betriebserlaubnis und damit der Versicherungsschutz.

Edit:
Zitat:
Zitat von Seppel
Solange die bei der Zulasungstelle nicht umgemeldet ist, hat man keinen "wirklichen" Versicherungsschutz.
Wenn man die Versicherung darüber informiert, dass eine Überführungsfahrt zum TÜV offen erfolgen wird, ist das kein Problem. Manche Versicherungen stellen dann auch einen Wisch aus...

Auf was willst du eigentlich hinaus? Lass doch mocol die Sache korrekt durchführen und gut. Da muss man auch nicht über Grundsatzfragen diskutieren.
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