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Alt 11.08.2007, 15:36:16   #5
RayDonas
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Zitat:
Zitat von Cherry
Probezeit hast du nur in den ersten 2 Jahren nach erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis.

Ich bin z.b. am 26.08.1997 18 geworden, und am 01.05.1997 war meine Probezeit zuende.

Cherry, mit 16 schon Moppedführerschein gemacht habend.
deine probezeit war vor deinem 18ten zu ende?
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