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Alt 16.08.2007, 21:05:52   #9
hermfred
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@ eleven7
1. kommt die antwort etwas spät...
2. gab es ja schon hilfreiche anrworten

was sich geändert hat ist, das ein KFZ,
ich glaube ( länger als 18 Stillgelegt war
in Verbindung mit abgelaufenen TÜV..
( nach Alter Regelung ne §21 braucht)
und es nach neuer einen Zeitraum von 7 Jahren
gibt, in denen nur ne HU reicht,
gilt aber glaube ich nicht rückwirkend

... so ungefähr....
wenn Du es genauer in Erfahrung bringst,
poste es doch für alle
hermfred
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