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Alt 23.08.2007, 19:56:02   #12
bktreiber
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so, hab was gefunden und was anderes nicht. Bei meiner 94er GM51B habe ich Spiegler vorne verbaut (mußte sein wegen "Superbikelenkerumbau"..). Zu der Leitungen habe ich nur das Teilegutachten Nr. 374-0009-02-FBKA dazu bekommen. Eine ABE gibt es nicht (hab zum gleichen Zeitpunkt, sprich Anfang diesen Jahres ein weiteres Motorrad, keine GS, ebenfalls umgerüstet, und da gab´s auch nur das Teilegutachten). Aber, ich zitiere das TG: "..die Austauschbremsleitungen sind für alle Kraftfahrzeuge mit folgenden Schlüsselnummern mit hydraulischer Bremsanlage unter Beachtung der Hinweise (s.IV)geeignet.
09..; 19..;25..;26..; 39..; 49..; .....".
Dann kommen nur noch Beschränkungen für BMW.
Was wohl als einziges dann bei den weiteren Beschreibungen wichtig ist, ist daß es sich um den "Typ: F" handelt (bei den Leitungen). Ist auch so ein kleiner Plastering um jede Leitung, wo "Typ F" eingeprägt ist. Bei meinem TÜV´ler gab es anhand dieses TG keinerlei Probleme, mir die Leitungen einzutragen. ABE wurde weder verlangt, noch erwartet. Bei Bedarf kann ich ja das TG mal einscannen.
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