Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 28.09.2002, 08:54:51   #5
Arne
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Arne
 
Registriert seit: 16.05.2002
Ort: Berlin
Alter: 42
Beiträge: 1.705
Standard

hi,
wenn du verkleidungen änderst, muss du die schon eintragen lassen. bei plastikverkleidungen kommt immer noch dazu das du das bruch- bzw splitterverhalten nachweißen musst, das entfällt nur bei holz oder metall.

eine rückleuchte reicht, solange ausreichende sichtweite gewährleistet ist.

arne
__________________
GS 500E .. '01-'?? .. alles original
Arne ist offline   Mit Zitat antworten