Zitat:
|
Zitat von berndy
NÖ,
im Zweifelsfall ist alleine der Halter/Besitzer/Eigentümer bzw. Fahrzeugführer für den Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich.
Sagen: "Ich wusste es nicht." gilt nicht.
Wenn man Zweifel daran hat, dass richtig gedrosselt ist, muss man sich davon überzeugen oder nachbessern.
Anders sieht es bei Sachen aus, die man ohne ausreichendes Fachwissen nicht bemerken kann, z.B. andere Gabelfedern, die der Vorbesitzer eingebaut hat.
Wenn das Motorrad aber deutlich über der angegebenen Höchstgeschwindigkeit liegt, muss man das mal nachsehen lassen.
|
Ich darf daran erinnern dass in Österreich sowieso nur 130 auf den Autobahnen erlaubt ist.
Soll heissen, wenn er mit 170 geblitzt wird ist der Lappen so oder so weck, ob Probeführerschein oder nicht..........
Und deshalb wird er (wenn er sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält) auch nie erfahren, ob sie gedrosselt ist oder nicht.
__________________
GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft
Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2
"Der Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn, definiert sich lediglich aus dem Erfolg"
|