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Alt 30.08.2007, 14:25:23   #12
Bekky
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Zitat:
Zitat von majestic_morpheus
Zitat:
Zitat von skaddi
bei mir im Schein steht: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
hab daraufhin mal meinen Tüver gefragt, weil ich nen neuen Hinterreifen brauche und er meinte nur, ich soll raufziehen, was ich will, solange die größe stimmt, da das wohl in ner Kontrolle für niemanden nachvollziehbar sei.
Der Eintrag spielt keine Rolle, solange es keine Bindung gibt. Die GS z.B. hat keine, insofern kann man fahren, was drauf passt
das heißt also, ich kann hersteller und größe frie wählen? *ein wenig verpeilt jetzt is*
weil ich brauch demnächst auch neue ... und naja, ich weiß halt ned welche.
lg
bekky
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