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Alt 25.09.2007, 08:45:41   #23
majestic_morpheus
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Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Zitat:
Zitat von st0ne
Aber, dass das E-Prüfzeichen von einer anderen Lampe eines anderen Motorrads beim anbau bei einer GS 500 "verfällt", das hab ich mir vom TÜV schon sagen lassen. Dann nimmt/ vermisst er die genannten Faktoren (von "Verbali") neu und trägt den Scheinwerfer neu ein.
So viel Mist, wie ich von irgendwelchen Graukitteln schon gehört habe, glaube ich dem Einzelnen gar nichts mehr.
Frag mal bei nem andren Prüfer, der erzählt dir bestimmt was anderes.
Und falsch ist es sowieso. Eine E-Kennung für einen Scheinwerfer verfällt nicht auf einem anderen Motorrad. Die Abstände und Anbaupositionen musst du immer beachten, auch mit dem original-Scheinwerfer (und das kontrolliert der TÜV). Die werden aber nicht eingetragen, es sein denn, man lässt sich das Motorrad auf EG-Richtlinie umtragen (dann gelten andere Abstände).

Bsp. Gimbel-VVK für die GS:
Hier wird die VVK abgenommen und eingetragen, der dazugehörige Scheinwerfer der Suzuki RGV trägt eine E-Kennung und steht auch nach der Eintragung nicht in den Papieren.
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