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Zitat von Saugwurmmensch
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Zitat von st0ne
Aber, dass das E-Prüfzeichen von einer anderen Lampe eines anderen Motorrads beim anbau bei einer GS 500 "verfällt", das hab ich mir vom TÜV schon sagen lassen. Dann nimmt/ vermisst er die genannten Faktoren (von "Verbali") neu und trägt den Scheinwerfer neu ein.
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So viel Mist, wie ich von irgendwelchen Graukitteln schon gehört habe, glaube ich dem Einzelnen gar nichts mehr.
Frag mal bei nem andren Prüfer, der erzählt dir bestimmt was anderes. 
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Und falsch ist es sowieso. Eine E-Kennung für einen Scheinwerfer verfällt nicht auf einem anderen Motorrad. Die Abstände und Anbaupositionen musst du immer beachten, auch mit dem original-Scheinwerfer (und das kontrolliert der TÜV). Die werden aber nicht eingetragen, es sein denn, man lässt sich das Motorrad auf EG-Richtlinie umtragen (dann gelten andere Abstände).
Bsp. Gimbel-VVK für die GS:
Hier wird die VVK abgenommen und eingetragen, der dazugehörige Scheinwerfer der Suzuki RGV trägt eine E-Kennung und steht auch nach der Eintragung nicht in den Papieren.