@Verbali Du weist nicht zufällig wo das steht?
im § 36 StVZO steht das immernoch so drin.
Mit neuer Zulassungsverordnung wurde ja nur das Zulassungsverfahren ausgenommen. Die Bauvorschriften und Betriebserlaubnisbestimmungen blieben weitgehend bestehen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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