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Zitat von Saugwurmmensch
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13. Blinker: (StVZO § 54, 93/92/EWG, ECE-R53)
Nach StVZO ab EZ 1.1.1962 vorgeschrieben, nach EG-Richtlinie vorgeschrieben.
Anzahl:
StVZO / EG-Rili: vier
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Ich weiß nicht, ob das auch beinhaltet, dass man nicht mehr als 4 Blinker am Moped haben darf...
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Äh... So hab ich das nocht nicht gesehn
Aber andererseits hat mein Auto ab Werk auch Blinker am Spiegel und Scheinwerfer...
Vielleicht weiss hier jemand genaueres...
grüße
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Für die einen ist es Klopapier, für die anderen die längste Serviette der Welt
Ich hab 2 Arme, 2 Beine, 2 Hände... wofür braucht mein Motorrad 4 Zylinder??