Thema: Probezeit???
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Alt 28.10.2007, 09:48:08   #7
fragmaster
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Gedrosselt fahren musst du, weil du nur eine Fahrerlaubnis "A Beschränkt" hast. Das hat Nichts mit "Probezeit" zu tun, auch wenn das umgangssprachlich oft so genannt wird.

"Probezeit" bedeutet, dass der Führerscheinneuling mit erstmaliger Erteilung der Fahrerlaubnis diese erstmal "auf Probe" bekommt. Damit unterliegst du einer 2-jährigen Bewährungsphase. Das bedeutet für dich:



Der Wortlaut des § 2a Abs. 2 und 2a StVG (Auszüge):

Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die [...] in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde

1.
seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
2.
ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
3.
ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar [...] angeordnet worden ist.




Seit 2004 gibt es tatsächlich die Möglichkeit, diese Probezeit durch besuchen eines Aufbauseminars zu verkürzen, Stichwort "Zweite Ausbildungsphase". Dies gilt allerdings nicht für alle Bundesländer und auf den "A-Beschränkt" hat das auch keine Auswirkungen. Hat ja auch mit Probezeit nix zu tun.
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