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Zitat von muh-kuh-chickie
Ick glaub mir hat mal ein Händler erzählt,grade als diese Spiegelblinker neu rauskamen,das diese nur in Verbindung mit den üblich angebrachten Blinkern,sprich als Zusatzblinker fungieren dürfen!
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Zugelassene Spiegelblinker haben zwei Prüfzeichen, eins für die Spiegel und eins für die Blinker - und damit sind die Blinker auch als Fahrtrichtungsanzieger zugelassen. Wie oben schon geschrieben
müssen angebaute Lampen und Leuchten zweckmäßig funktionieren und gemäß ihrer Funktion zugelassen sein. Ein Prüfzeichen für Zusatzblinker gibt es AFAIK nicht.