Thema: TACHO!
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Alt 24.11.2007, 14:27:35   #11
berndy
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So wie ich den § 57 StVZO lese gibt es keine Vorschrift, die einen Wegstreckenzähler (WSZ) vorschreibt.

Im § 57 steht auch nur, dass der WSZ nur +/- 4 % von der tatsächlich zurückgelegten Strecke abweichen darf.

Es steht nirgends, dass die km-Angabe stimmen, oder irgendwie nachgewiesen werden muss.

Deswegen ist es auch egal und man kann einen passenden Tacho von einer Unfallmaschine anbauen.


Beim Verkauf sieht das allerdings etwas anders aus.

Die gefahrene Kilometerleistung ist ja oft ein Preiskriterium und damit auch eine wesentliche Eigenschaft des Fahrzeugs. Macht man da falsche Angaben kommt man schnell in den Bereich einer arglistigen Täuschung und eines Betrugs.

Deswegen würde ich raten den alten Tacho aufzuheben oder den km-Stand anderweitig nachvollziehbar zu dokumentieren. Oder eben zu sagen, dass der Tacho getauscht wurde und die Kilometerleistung wesentlich höher ist.

Mietfahrzeuge und Taxen müssen einen eichfähigen WSZ haben. Grund dafür ist, dass hier nach gefahrener Strecke abgerechnet wird.

http://www.fahrschule24.net/stvzo/57.htm
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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