Re: Mukke aufm Mopped
Prinzipiell darf mans, solange das Gehör gem $23 StVO nicht beeinträchtig wird.
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
(Im übrigen steht hier jedoch Nichts davon, dass nur EIN Hörer erlaubt wäre. Das Gerücht hält sich aber hartnäckig. Dein Gehör darf nicht beeinträchtigt sein, egal ob ein Hörer, oder deren zwei. Mal abgesehen davon, dass der Sound mit nur Einem eh' total daneben ist... und meiner Meinung nach auch verwirrt. Mir gehts zumindest so.).
Problem dabei ist: Lass mal was passieren. Wie machst du der Polizei klar, dass dein Gehör zum dem Zeitpunkt nicht beeinträchtigt war??? (Übrigens auch, wenn du tatsächlich nur einen Hörer benutzt hast). Das könnte dann so aussehen:
TBNR 123106:
"Sie führten ein Fahrzeug, obwohl ihr Gehör durch Geräte beeinträchtigt war. §23 Abs.1, §49 StVO, §24 StVG, 107.1 BKat".
Ich persönlich würde meine Sinne beim Moppedfahren nicht unnötig einschränken wollen. Aber jeder, wie er mag.
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