Kommt auf´s Baujahr an.
Wenn deine Maschine noch nicht nach EG-Recht zugelassen ist (steht auf Seite 4 im Brief, Baujahr etwa ab 1997) sind die Spritzschutzvorschriften sehr eindeutig (irgendwas um die 150mm überhalb der Radachse).
Wenn die Maschine nach EG-Recht zugelassen ist, ist nur "ausreichender Spritzschutz" vorgeschrieben, und das ist einigermaßen schwammig